×
Terms & Conditions
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltung
Wir entsorgen zu den nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Entsorgungsbedingungen. Sie gelten spätestens mit der Beauftragung als anerkannt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von uns anerkannt worden sind. Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Auftragserteilung und Auftragsbestätigung
Für uns haben auch mündliche oder telefonische Aufträge Gültigkeit. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind; als Bestätigung gilt auch der Zugang des Entsorgungsbeleges bzw. die Ausführung der Leistung.
3. Preise
Die Entsorgung erfolgt zu dem am Tage der Abholung gültigen Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Vergütungsanpassung
Erhöhen sich die der Kalkulation der Entsorgungspreise zugrundeliegenden Kosten, ist der Vertrag den genannten Bedingungen anzupassen. Diese Änderung ist schriftlich gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Bei Verträgen über mehrere Entsorgungsfraktionen kann eine Anpassung auch für einzelne Fraktionen erfolgen. Der Vertrag über die jeweils anderen Fraktionen bleibt dann unverändert bestehen. Diesem Anpassungsverlangen kann der Auftraggeber binnen 2 Wochen nach Zugang widersprechen. Unterlässt er den fristgemäßen Widerspruch, gelten die neuen Vergütungen als vereinbart, und zwar mit Wirkung ab dem 1. des Kalendermonats, der auf den Ablauf der Widerspruchsfrist folgt bzw. dem im Erhöhungsschreiben angegeben Termin. Beträgt die Preisänderung nicht mehr als 10,0 Prozent, ist ein Widerspruchsrecht ausgeschlossen.
Im Falle des rechtswirksamen Widerspruchs ist die Firma Biotec berechtigt, den Vertrag binnen einer Frist von drei Monaten, beginnend mit dem Zugang des Widerspruchsschreibens, mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Irgendwelche Erfüllungs- oder Schadenersatzansprüche wegen der Beendigung des Vertrages stehen dem Auftraggeber nach erfolgter Kündigung des Auftragnehmers nicht mehr zu.
Unabhängig von den vorgenannten Anpassungsregelungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, bei Steigerungen von Verwertungs- bzw. Beseitigungsaufwendungen infolge Gesetzes- oder Satzungsänderung sowie behördlicher Anordnungen die Vergütung durch den von ihr aufzuwendenden Mehrbetrag zu erhöhen, da die vertraglich vereinbarten Preise lediglich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise zur Grundlage haben.
5. Vertragslaufzeit, Kündigung
Diese Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres kündbar, erstmalig nach einem Jahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht der außerordentlichen – auch fristlosen – Kündigung gem. den vorstehenden Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Wird der Betrieb durch den abgebenden Entsorgungs- und Vertragspartner eingestellt, erlischt die Vertragsfortführung ab dem Zeitpunkt der gemeldeten letzten Entsorgung sofort.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Alle Zahlungen haben ohne jeden Abzug in Euro zu erfolgen; die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur statthaft, wenn die Gegenforderungen rechtskräftig ausgeurteilt sind, oder aber von der Biotec GmbH schriftlich anerkannt wurden. Als Datum des Zahlungseinganges gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben wird. Für Verzugszeiten werden Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Zinsen der Großbanken für ungedeckte Kontokorrentkredite berechnet. Die Biotec GmbH ist berechtigt Vorkasse für die Entsorgung zu verlangen und/oder die Entsorgungsleistung bei Nichtzahlung der verlangten Vorauskasse oder bereits ausgeführter Leistungen zu verweigern oder einzustellen.
7. Entsorgungstermine
a) Der Entsorgungszeitpunkt bestimmt sich nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Disponenten der Biotec GmbH.
b) Angegebene Entsorgungstermine sind im Zweifel unverbindlich. Bei Ereignissen, die auf höherer Gewalt oder Streik beruhen, sind wir berechtigt, eingegangene Entsorgungsverpflichtungen ganz oder teilweise zu verschieben. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
c) Ist ein fest vereinbarter Entsorgungstermin überschritten, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn er eine Nachfrist von 5 Werktagen gesetzt hat und die Entsorgung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt ist.
d) Sollten sich durch das vertragswidrige Verhalten eines Kunden Leerfahrten ergeben, so verpflichtet sich der Kunde, diese angemessen zu vergüten.
8. Gewährleistung und Haftung
Die Biotec GmbH gewährleistet die Entsorgung und Verwertung nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Für Mängelfolgeschäden haften wir jedoch nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung entstanden sind. Der Kunde versichert, dass alle Rohrleitungen gemäß den einschlägigen Vorschriften verlegt sind; z.B. keine 90°-Bögen. Für Schäden, die bei der Reinigung von nicht ordnungsgemäß verlegten Rohren entstehen, übernimmt die Biotec GmbH keine Haftung.
9. Entsorgungserschwernis
Bei Entsorgungserschwernis (z.B. Wegräumen von Müll, Unzugängigkeit, zugeparkte Anfahrtswege, Wartezeiten, usw.) erheben wir entweder einen angemessenen Aufschlag oder wir behalten uns die Zurückweisung der Entsorgung und Berechnung eine Leerfahrt vor.
10. Entsorgungsbehälter
Die Firma Biotec stellt geeignete Behälter zur Erfassung der vereinbarten Fraktionen zur Verfügung. Diese Behälter verbleiben im Eigentum der Firma Biotec. Sie werden zur Miete überlassen. Die Behälter sind sicher zu verwahren, insbesondere pfleglich zu behandeln und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Die Überlassung an Dritte ist strikt verboten. Bei Vertragsende sind die Behälter der Firma Biotec zur Abholung zur Verfügung zu stellen. Bei Verlust, vertragswidriger Weitergabe an Dritte oder bei einer die weitere Gebrauchstauglichkeit ausschließenden Beschädigung der Behälter ist der Firma Biotec Schadensersatz für den 120 Liter Behälter in Höhe von 30.- €, für den 240 Liter Behälter in Höhe von 40.- € und für den Altspeisefettbehälter Fass in Höhe von 30.- € bzw. Fetti in Höhe von 50.- € zu leisten. Der Auftraggeber haftet für seine Erfüllungsgehilfen, insbesondere Mitarbeiter. Ihm bleibt der Nachweis eines geringeren und der Firma Biotec Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Schadhafte Behälter dürfen nicht mehr befüllt werden. Jeder Schaden und Verlust an Behältern ist der Firma Biotec sofort zu melden. Zur Abholung sind die befüllten Behälter an einem ebenerdigen, für die Firma Biotec frei zugänglichen und für die Abholung mit einem LKW in unmittelbarer Nähe ausreichend befestigten Ort bereit zu halten.
Dort hinterlässt die Firma Biotec für jeden abgeholten einen leeren und gereinigten Behälter gleichen Typs, für den die Bestimmungen dieser Ziffer dann ebenso gelten. Die Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten bei und im Zusammenhang mit der Behälteraufstellung obliegt dem Auftraggeber. Durch den Auftraggeber zu vertretende Leerfahrten werden bei Sammeltouren mit 11,00 € und bei Einzeltouren nach Aufwand berechnet.
11. Entsorgung mittels Saugfahrzeug
Der Auftraggeber sorgt für freien, sicheren und für einen LKW ausreichend befestigen Zugang (Zufahrt) zur Entsorgungsanlage. Im vereinbarten Entsorgungspreis ist eine maximale Arbeitszeit (incl. evtl. Wartezeiten) vor Ort von 30 Minuten und eine Schlauchlänge von 20 Metern enthalten. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, werden jede weiteren angefangenen 15 Minuten Arbeitszeit mit 32,50 € und jede weitern 10 Meter Schlauch mit 9,50 € berechnet. Ein evtl. benötigter Wasseranschluss wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Bei Fettabscheideranlagen erfolgt die Befüllung mit Wasser bauseits durch den Betreiber bzw. Auftraggeber. Durch den Auftraggeber zu vertretende Leerfahrten werden bei Sammeltouren mit 99,00 € und bei Einzeltouren mit 199,00€ berechnet.
12. Selbsterklärung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Fraktionen: Küchen- und Speisereste, unverpackte bzw. verpackte Lebensmittel und Alt- und Frittierfette. Selbsterklärung für die Lieferung von Abfall bzw. Reststoffe für die Biokraftstoffproduktion im Rahmen der Richtlinie 2009/28/EG.
Angaben zur Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien von Biomasse gem. der Biokraftstoff- Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV). Der Abfall bzw. Reststoff stammt nicht aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft oder aus Aquakulturen.
Bei dem gelieferten Abfall bzw. Reststoff handelt es sich ausschließlich um Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung und gleichzeitig um Biomasse im Sinne der Richtlinie 2009/28/EG.
Bei der Lieferung handelt es sich um einen oder mehrere der folgenden Abfälle i.S.v. § 3 Abs. 1 KrWG: AVV 200108-01 (Küchen- und Kantinenabfälle), AVV 020304 (Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse und Getreide), AVV 020501 (Abfälle aus der Milchverarbeitung) AVV 020601 (Abfälle aus der Back- und Süßwarenherstellung) und/oder um die Reststoffe Altspeisefette und –öle.
Bei den Altspeisefetten und -ölen handelt es sich ausschließlich um Altspeisefette und – öle die vollständig aus pflanzlichen Ursprungs stammen. Es wurde keine Vermischung mit Biomasse anderen Ursprungs vorgenommen. Pflanzliches Öl oder Fett, welches zum Garen oder Frittieren tierischer Erzeugnisse verwendet wurde, könnte unvermeidbare Anteile tierischen Ursprungs enthalten. Diese unvermeidbaren Anteile werden nicht als tierisches Fett/Öl klassifiziert.
Falls die Abfälle und Reststoffe aufgrund von Verunreinigungen mit tierischen Nebenprodukten unter die Verordnung (EG) 1069/2009 fallen, wird das Material gemäß Kategorie 3 deklariert.
Die Vorschriften für die Kennzeichnung und den Transport inkl. der Handelspapiere werden erfüllt. Liegen Veterinärbescheinigungen vor, werden diese mit den Handelspapieren geführt.
Die jeweiligen Abfall- bzw. Reststoffe werden zu keinem Zeitpunkt mit Biomasse anderen Ursprungs vermischt.
Den Anforderungen der nationalen Abfallgesetzgebung im Hinblick auf Abfallvermeidung und Abfallmanagement wird Folge geleistet.
Hinweis: Mit dieser Selbsterklärung nimmt der Entstehungsbetrieb zur Kenntnis, dass Auditoren der anerkannten Zertifizierungsstellen überprüfen können, ob die relevanten Anforderungen der Richtlinie 2009/28/EG eingehalten werden. Es ist zu beachten, dass die Auditoren der Zertifizierungsstellen zur Beobachtung ihrer Tätigkeit ggf. von BLE-Kontrolleuren begleitet werden.
Die Selbsterklärung als solche bzw. als Bestandteil des Vertrages über die Lieferung von Abfall bzw. Reststoffen hat eine Gültigkeit von maximal einem Jahr ab Ausstellungsdatum.
13. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sowie nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Dieses gilt nicht für bereits mit dem Vertrag vereinbarte, aber der Höhe nach noch nicht feststehenden Vergütungsanpassungen.
14.Datenschutz, Datenverarbeitung
Der AG berechtigt die AN zur elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu internen Zwecken, sowie zur Auftragsdatenverarbeitung. Die AN verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gültigen Maßgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten.
15. Änderungsvorbehalt
Der Auftragnehmer ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden, diese gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Geschäftsbestimmungen widerspricht.
16. Gerichtsstand
Soweit die Parteien Vollkaufleute sind, ist als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.
17. Generalklausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Entsorgungsbestimmungen voll oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so ist sie durch diejenige zulässige Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung nahekommt.
Kerpen, April 2018
Martina Hauswirth-Huppertz (Geschäftsführerin)
Biotec Entsorgung GmbH Frechener Straße 2
50169 Kerpen-Türnich Amtsgericht Köln HRB 42464
Stand April 2018
Unsere Leistungen:
Entsorgung von Fettabscheidern, Stärkeabscheidern, Küchenabfällen, Speiseresten, Schlachtabfällen, Entpackung von Dosen und Glas - NRW, Rheinlandpfalz, Rohrreinigung und Kanalreinigung in Aachen und Großregion Köln
×
Privacy Policy
DATENSCHUTZ
Wir nehmen Ihren Datenschutz sehr ernst und behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
Bitte bedenken Sie, dass die Datenübertragung im Internet grundsätzlich mit Sicherheitslücken bedacht sein kann. Ein vollumfänglicher Schutz vor dem Zugriff durch Fremde ist nicht realisierbar.
Zugriffsdaten
Bei Ihrem Besuch auf unserer Website werden Daten über Zugriffe auf die Seite erhoben und als „Server-Logfiles“ gespeichert. Unter anderem handelt es sich um folgende Daten:
• Besuchte Seiten bzw. Kapitel
• Datum und Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes
• Verweildauer
• Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten
• Verwendeter Browser
• Verwendetes Betriebssystem
• Verwendete IP-Adresse
• Verwendete Suchbegriffe
Die erhobenen Daten dienen lediglich statistischen Auswertungen und der Verbesserung der Website. Für Inhalte und Datenschutz von Websites, zu denen wir verlinken, übernehmen wir keine Haftung.
Cookies
Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, welche auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Ihr Browser greift auf diese Dateien zu. Durch den Einsatz von Cookies erhöht sich die Benutzerfreundlichkeit dieser Website. Gängige Browser bieten allerdings die Einstellungsoption, Cookies nicht zuzulassen.
Umgang mit Kontaktdaten
Wenn Sie mit uns durch die angebotenen Kontaktmöglichkeiten Verbindung aufnehmen, zum Beispiel anlässlich einer Anfrage werden Ihre Angaben gespeichert damit wir auf diese zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage zurückgreifen können.
Wir verpflichten uns, Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Als personenbezogene Daten gelten sämtliche Informationen, welche dazu dienen, Ihre Person zu bestimmen und welche zu Ihnen zurückverfolgt werden können – also beispielsweise Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Rechte des Nutzers: Auskunft, Berichtigung und Löschung
Sie als Nutzer erhalten auf Antrag Ihrerseits kostenlose Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten kollidiert haben Sie ein Anrecht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.
Unsere Leistungen:
Entsorgung von Fettabscheidern, Stärkeabscheidern, Küchenabfällen, Speiseresten, Schlachtabfällen, Entpackung von Dosen und Glas - NRW, Rheinlandpfalz. Rohrreinigung und Kanalreinigung in Aachen und Großregion Köln